Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 sind verlängert

Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 wurde für Steuerpflichtige, die beraten werden, bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Korrespondierend hierzu wird die zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 und 2 AO für Steuernachzahlungen ebenfalls um 3 Monate verlängert. Für nicht beratene Steuerpflichtige wurde die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.
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