Ältere Mieter dürfen nicht gekündigt werden

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 12.03.2019 (67 S 345/18) entschieden, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unzulässig war. Hintergrund der Entscheidung war ein Streit über die Räumung und Herausgabe einer Wohnung, die von den 87- und 84-jährigen Mietern seit vielen Jahren angemietet war. Der Vermieter hatte die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs erklärt. Die Mieter hatten der Kündigung des Mietverhältnisses unter Hinweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, die langjährige Verwurzelung am Ort der Mietsache sowie die für die Beschaffung einer Ersatzwohnung zu geringen finanziellen Mittel widersprochen.
Das Gericht hat den Mietern einen Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zugebilligt. Diese hätten sich zu Recht darauf berufen, dass der Verlust der Wohnung aufgrund des Alters eine besondere Härte bedeute. Ab welchem Alter diese Grundsätze anzuwenden sind, ließ das Gericht offen.
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