Arbeitgeberbescheinigung für Home-Office-Pauschale?

Für die Jahre 2020 und 2021 wurde für Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten und die nicht über ein steuerlich abzugsfähiges Arbeitszimmer verfügen, die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 Euro je Arbeitstag –maximal 600 EUR jährlich- (entspricht 120 Arbeitstagen) eingeführt (Wir hatten hierüber berichtet). Es stellt sich die Frage, ob zum Nachweis der Homeoffice-Tage eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich ist. Die Antwort lautet nein. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, genügt eine einfache Aufstellung über die im Homeoffice verbrachten Tage.
Achtung: Das Finanzamt überprüft die Plausibilität. Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden. Für die Homeoffice-Tage kann keine Entfernungspauschale geltend gemacht werden.
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