Behinderten-Pauschbeträge werden voraussichtlich verdoppelt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Juni 2020 den „Referentenentwurf zum „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)“ vorgelegt. Geplant ist, die Behinderten-Pauschbeträge zu verdoppeln. Der Nachweis der Behinderung soll nach dem neu gefassten § 65 Abs. 1 EStDV durch Vorlage eines Ausweises nach SGB IX oder eines Bescheids der nach § 152 Abs. 1 SGB IX zuständigen Behörde erbracht werden. Die neuen Regelungen sollen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden sein.
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