Belegausgabepflicht wird entschärft?

Von 2020 an gilt die Belegausgabepflicht. Das bedeutet, für jeden Einkauf, und sei es nur ein Brötchen auf die Hand oder ein Coffee to go, muss künftig ein Bon über die Ladentheke wandern. Die Belegausgabepflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung, die in der vergangenen Legislaturperiode (2016) beschlossen wurde, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Nun denkt die CDU/CSU darüber nach, Kleinbeträge aus dieser Regelung herauszunehmen. Denkbar wäre beispielsweise eine Grenze von 4,99 Euro, bis zu der kein Beleg an den Kunden herausgegeben werden muss. Entsprechende Beratungen laufen bereits zwischen den Koalitionsfraktionen.
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