Berücksichtigung von Fahrtkosten bei starker Gehbehinderung

Ab dem Jahre 2021 ist ein Einzelnachweis für behinderungsbedingte Fahrtkosten nicht mehr möglich. Stattdessen wurde eine Fahrtkostenpauschale eingeführt. Diese Fahrkostenpauschale beträgt:
900 EUR für Steuerzahler mit einer Geh- und Stehbehinderung und einem Grad der Behinderung von 80 % oder mit einem Grad der Behinderung von 70 % und dem Merkzeichen G im Behindertenausweis
4.500 EUR für Steuerzahler mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung mit Merkzeichen aG, H oder Bl im Behindertenausweis.
Bitte beachten Sie, dass auf diese Pauschalen eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird. Bei mittleren bis höheren Einkommen wird sich daher die Fahrkostenpauschale nicht oder nicht in voller Höhe auswirken, wenn nicht noch andere außergewöhnlichen Belastungen hinzukommen (z.B. für Zahnersatz, Arztkosten).
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