Besteuerung der Privatnutzung von E-Fahrzeugen und Hybrid-E-Fahrzeugen

Besteuerung der Privatnutzung von E-Fahrzeugen und Hybrid-E-Fahrzeugen

Wir hatten bereits mehrfach berichtet, dass bei der Anschaffung von neuen Elektrofahrzeugen bei Anwendung der 1-Prozent-Methode nur noch der hälftige Bruttolistenpreis angesetzt wird. Nun sind reine  Elektrofahrzeuge bisher extrem selten. Bisher gab es nur Tesla. Jetzt erst fangen die deutschen und europäischen Hersteller damit an, Elektrofahrzeuge anzubieten.  Interessanter dürfte daher sein, dass diese begünstigte Privatnutzung auch für Hybrid-E-Fahrzeuge gilt. Für nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschaffte Fahrzeuge darf der CO2 Ausstoß pro Kilometer höchstens 50 g  betragen. Das Fahrzeug muss außerdem im rein elektrischen Betrieb eine Reichweite von mindestens 40 km haben. 

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