Betrieb von Fotovoltaikanlagen

Betrieb von Fotovoltaikanlagen

Hausbesitzer, die ansonsten steuerlich ausschließlich privat „unterwegs“ sind, werden zum Gewerbetreibenden/Unternehmer, wenn sie eine Fotovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Als Unternehmer sind Betreiber einer Fotovoltaikanlage grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahreserklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt auch für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Diese müssen darüber hinaus elektronisch authentifiziert sein.

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