Bürgergeld ab 1.1.2023

Info

Erwerbsfähige Personen in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und für die andere Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld nicht ausreichen, haben (ab 1.1.2023) die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Sind sie leistungsberechtigt, erhalten sie monatlich einen pauschalen Betrag in Höhe des vom Gesetzgeber festgelegten sogenannten Regelbedarfs. Für Alleinstehende liegt dieser seit Januar 2023 bei 502 Euro. Von diesem Betrag sollen Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie Kosten für soziale und kulturelle Angebote finanziert werden. Zusätzlich werden die (angemessenen) Kosten für Unterkunft, Heizung und Nebenkosten übernommen. Das Bürgergeld ersetzt ab dem 1.1.2023 das bis dahin geltende Arbeitslosengeld II (Harz IV). 

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