Corona Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige

Die Bundesregierung plant Soforthilfen für kleinere Unternehmen und Selbständige. Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten sollen (über drei Monate) 9.000 Euro erhalten, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten 15.000 Euro. Bei den Hilfen handelt es sich nicht um Kredite, sondern um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Beantragung soll elektronisch erfolgen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Unternehmen infolge von Corona nach dem 11. März einen Schadenseintritt erlitten hat. Dem Antrag ist daher eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, dass das eigene Unternehmen wegen der Coronakrise existenzgefährdet ist oder das ein Liquiditätsengpass besteht. Das Geld soll schnell ausgezahlt werden. Um Mitnahmeffekte zu vermeiden, sind spätere Prüfungen vorgesehen.
Die Maßnahmen werden diese Woche beschlossen. Sobald uns weitere Einzelheiten bekannt sind, werden wir an dieser Stelle wieder berichten.
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