Corona: Steuerhilfen für die Gastronomie

Gastronomiebetriebe werden steuerlich entlastet. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli 2020 befristet (für ein Jahr) bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt.