Corona-Virus: Update vom 18.3.2020

  1. Maßnahmen in der Kanzlei Arens + Becker PartGmbB 
    Die personelle Ausstattung unserer Kanzlei hat uns in die Lage versetzt, alle Arbeiten (Lohnabrechnungen, Buchhaltungen, Steuererklärungen, Gewinnermittlungen, Jahresabschlüsse) zeitnah nach Eingang der hierfür erforderlichen Unterlagen zu erledigen.
    So konnten wir das Veranlagungsjahr 2018 planmäßig zum 29.02.2020 weitgehend abschließen (Quote  im Kontigentierungsverfahren NRW laut Mitteilung der Oberfinanzdirektion Köln 89,5 % - Durchschnitt aller am Qutierungsverfahren beteiligen Steuerberater 84,2 %). Hierdurch ist es uns möglich, uns auf alle nun im Zusammenhang mit der Corona-Krise anfallenden Zusatzaufgaben zu konzentrieren, ohne noch Rückstände aufarbeiten zu müssen. Dies ist ein entscheidender Vorteil für Sie und uns, weil er unsere Kapazitäten in der momentan angespannten Lage erhöht.

    Als sich in der vergangenen Woche der Ernst der Lage abzeichnete, haben wir sofort reagiert. Um unsere Mitarbeiterinnen vor Gefahren durch das Corona-Visrus zu schützen und um weiterhin für Sie handlungsfähig zu bleiben, haben wir nach und nach alle Arbeitsplätze –beginnend vergangene Woche- auf Home-Office umgestellt. Die frühzeitige Umstellung hat uns geholfen, diesen Prozess weitgehend reibungslos zu erledigen, weil unser EDV-Systempartner zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht so stark überlastet war. Die Umstellung auf Heimarbeitsplätze war uns nur möglich, weil wir bereits in den vergangenen Jahren stark auf Digitalisierung gesetzt haben und seit vielen Jahren eine Cloud-Lösung einsetzen, die es den Mitarbeiterinnen erlaubt, von Ihrem Heimarbeitsplatz aus auf die (ausgelagerten) Server zuzugreifen.

    Bereits in der letzten Woche hat sich unsere Lohnspezialistin, Frau Karolin Hippler, in das Thema Kurzarbeit eingearbeitet, mit dem Arbeitsamt Köln wegen der anstehenden Kurzarbeit in Verbindung gesetzt und auch persönliche Termine beim Arbeitsamt wahrgenommen. Das war zu diesem frühen Zeitpunkt noch möglich, weil das Arbeitsamt noch nicht so stark überlastet war.

    Am Montag dieser Woche wurden die letzten Arbeitsplätze auf Home-Office umgestellt, Seit Dienstag arbeiten alle Mitarbeiterinnen zu Hause und das Telefon ist nur noch von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt. Frau Simone Becker und Herr Rudolf Arens sind außerhalb dieser Zeiten über Handy zu erreichen.

    Trotz des erheblichen zusätzlichen Arbeitsanfalls durch die Beantragung von Kurzarbeitergeld werden wir alle Lohnabrechnungen termingerecht erstellen können. Der gesamte Kanzleibetrieb läuft momentan planmäßig weiter. Bitte reichen Sie uns Ihre Buchhaltungsunterlagen möglichst digital ein. Die Mandanten, die uns Ihre Buchhaltungsbelege weiterhin in Papierform übermitteln, bitten wir, dies möglichst frühzeitig zu tun. Um diese durch unsere Mitarbeiter im Homeoffice bearbeiten zu können, müssen die Buchhaltungsbelege zunächst in der Kanzlei komplett eingescannt werden, damit die Mitarbeiterinnen im Homeoffice hierauf zugreifen können. Hierzu benötigen wir je nach Arbeitsanfall einige Tage Zeit. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Wenn wir Ihre Buchhaltungsunterlagen rechtzeitig erhalten, ist sichergestellt, dass diese fristgerecht bearbeitet werden. Auch Jahresabschlüsse und Steuererklärungen können wir momentan noch planmäßig erstellen. Bitte reichen Sie uns die Unterlagen hierzu –wie bisher- rechtzeitig ein.
  2. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
    1. Stundung von Steuernachzahlungen
      Falls Sie aufgrund von Steuerbescheiden für vergangene Jahre Steuernachzahlungen zu leisten haben, Ihnen aber hierzu die Liquidität fehlt, kommen Stundungsanträge in Betracht. Die Finanzverwaltung gewährt zinslose Stundungen in einem vereinfachten Verfahren, falls die fehlende Liquidität auf die Auswirkungen des Corona-Virus zurück zu führen ist. Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir einen Stundungsantrag für Sie stellen sollen. Die Stundung kommt insbesondere für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer in Betracht.
    2. Herabsetzung vor Vorauszahlungen
      Die Vorauszahlungen zum 10.3.2020 sind gerade gelaufen. Nächster Vorauszahlungstermin ist der 10.6.2020. Falls Sie bereits absehen können, dass ihr Gewinn so weit sinken wird, dass die Vorauszahlungen für 2020 durch die Vorauszahlungen für das 1. Quartal 2020 abgedeckt sind, sollten wir schon jetzt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen ab dem II. Quartal 2020 auf 0 Euro stellen.  In vielen Fällen ist noch nicht abzusehen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf das Ergebnis des Jahres 2020 haben wird. Dies wird auch wesentlich davon abhängen, wie lange die Beeinträchtigungen dauern werden. In diesen Fällen empfiehlt es sich, mit der Herabsetzung noch etwas zu warten, bis sich möglicherweise die Auswirkungen besser einschätzen lassen. Wie Sie sich sicher denken können, ist die Finanzverwaltung durch die Zusatzaufgaben stark überlastet. Die Finanzbeamten schätzen es daher nicht, wenn jetzt ein Antrag gestellt wird, der wenige Wochen später modifiziert wird. Es ist daher meist sinnvoller, mit dem Antrag noch etwas zu warten.
    3. Kurzarbeitergeld
      Wegen der Beantragung von Kurzarbeitergeld bitten wir Sie, sich direkt mit Frau Karolin Hippler in Verbindung zu setzen. Frau Hippler ist durch Rufumleitung unter ihrer Durchwahl  0221/974525-18 erreichbar. Sie gibt Ihnen auch für den Notfall ihre Handy-Nummer.
    4. Hilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf
      Wir verweisen hierzu auf unseren Beitrag unter „Aktuelles“. Die Kreditanfragen stellen Sie bitte  über Ihre Hausbank.  Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrer Bank in Verbindung. Die Bürgschaftsbank NRW sichert den Kredit ab, so dass das Ausfallrisiko für die Hausbank begrenzt ist.
    5. Unterstützung für kleine Unternehmen
      Kleineren Unternehmen, Dienstleistern, Freiberuflern und Solo-Selbständigen ist mit Krediten und Bürgschaften nicht geholfen, sie können die Einbußen niemals einholen. Bayern hat bereits ein Programm für diese Unternehmen und Freiberufler aufgelegt. Ab Morgen (Freitag) können dort kleine Unternehmen bis zu 30.000 Euro Unterstützung beantragen. Die Antragsformulare sind schon auf der Website des bayerischen Wirtschaftsministeriums herunterzuladen.

Wir gehen davon aus, dass eine ähnliche Regelung auch für NRW kommen wird. Sobald wir entsprechende Informationen haben, werden wir Sie unterrichten.

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arens + becker PartGmbB

Kanzlei für Steuerberatung + Wirtschaftsprüfung

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