Datenschutz-Grundverordnung

Durch die Neufassung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Zustimmung des Bundesrats am 20.9.2019, werden kleinere Betriebe entlastet. Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 –bisher waren es 10.
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