Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Beschäftigten erforderlich

Anders als ursprünglich in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgesehen, sind Datenschutzbeauftragte für Handwerksbetriebe und Klein- und Mittelbetriebe erst ab 20 Mitarbeitern nötig. Das beschloss der Bundestag am 27. Juni 2019. Das Plenum des Deutschen Bundestags folgte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat, der damit vor allem eine Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe anstrebte. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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