Degressive Abschreibung wurde verlängert

Degressive Abschreibung wurde verlängert

Zum 1.1.2020 wurde die degressive Abschreibung (AfA) befristet wieder eingeführt. Bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 angeschafft wurden, können degressiv abgeschrieben werden. Die Frist für die Anwendung der degressiven Abschreibung wurde nun um ein Jahr verlängert und gilt damit auch für Wirtschaftsgüter, die im Jahre 2022 angeschafft wurden bzw. noch werden. 

Die degressive AfA darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der AfA in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 % nicht übersteigen. 

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