Einkommensteuertarif 2023

Erhöhung des Grundfreibetrages

Zum 1.1.2023 steigt der steuerliche Grundfreibetrag von 9.984 EUR (2022) auf 10.908 EUR. Außerdem wurde der Tarifverlauf bei der Einkommensteuer leicht verändert. Der Tarif sieht nun wie folgt aus:

Grundfreibetrag bis 10.908 EUR: Die Steuer beträgt 0 EUR.

Progressionszone I von 10.909 EUR bis 15.999 EUR: Die Steuer beginnt mit 14 % und steigt bis auf 24 %.

Progressionszone II von 16.000 EUR bis 62.809 EUR: Die Steuer beginnt mit 24 % und steigt bis auf 42%

Proportionalzone I von 62.810 EUR bis 277.825 EUR Die Steuer beträgt in der gesamten Zone 42 %.

Proportionalzone II ab 277.826 EUR (sogenannte Reichensteuer) Der Steuersatz beträgt 45 %.

Bei den vorgenannten Beträgen handelt es sich um die Beträge für den Grundtarif. Bei Anwendung des Splittingtarifs verdoppeln sich die vorgenannten Beträge.

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