Elektroautos: Förderprogramm Elektromobilität

Sonderabschreibung für emissionsfreie Elektrofahrzeuge

Zum 08.05.2020 ist eine neue Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Förderprogramm Elektromobilität –FEM – Umweltbonus) in Kraft getreten. Die Richtlinienanpassung betrifft ausschließlich die Systematik der Gebrauchtfahrzeugförderung. Gefördert werden auch junge Gebrauchte mit Erstzulassung nach dem 4.11.2019.

Der Umweltbonus beträgt maximal 6.000 Euro und wird je zur Hälfte vom Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt. Der Antrag muss elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BFA) gestellt werden.

Hier die Bundeszuschüsse:

Elektrofahrzeug mit Nettolistenpreis maximal 40.000 Euro                         3.000 Euro
Elektrofahrzeug mit Nettolistenpreis über 40.000 Euro                               2.500 Euro
Hybrid –von außen aufladbar mit Nettolistenpreis bis 40.000 Euro            2.250 Euro
Hybrid –von außen aufladbar mit Nettolistenpreis über 40.000 Euro         1.875 Euro

Elektrofahrzeug gebraucht, Erstzulassung nach 4.11.2019                          2.500 Euro
Hybrid –von außen aufladbar, Erstzulassung nach 4.11.2019                      1.875 Euro

Das Fahrzeug muss nicht gekauft werden. Der Zuschuss wird auch gewährt, wenn das Fahrzeug geleast wird. 

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