Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro

Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro

Die einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.  Der Anspruch entsteht am 01.09.2022. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige, die im Veranlagungsjahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder nichtselbständiger Arbeit erzielen.

Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Arbeitgeber entnehmen die Energiepauschale vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer, ggf. übersteigende Beträge werden den Arbeitgebern vom Finanzamt ersetzt. Bei allen anderen Anspruchsberechtigten wird die Energiepreispauschale mit der Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 festgesetzt und auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet.

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