Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird erhöht

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird erhöht

Der Entlastungsbetrag (Grundbetrag) für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre auf 4.008 EUR (bisher: 1.908 EUR) für 2020 und 2021 angehoben. 

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