Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird erhöht

Der Entlastungsbetrag (Grundbetrag) für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre auf 4.008 EUR (bisher: 1.908 EUR) für 2020 und 2021 angehoben.
Der Entlastungsbetrag (Grundbetrag) für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre auf 4.008 EUR (bisher: 1.908 EUR) für 2020 und 2021 angehoben.