Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler ( § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)

Zur Entlastung der Fernpendler wird die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale seit dem 1.1.2021 befristet bis zum 31.12.2026 gestaffelt gewährt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreisentwicklung hat der Gesetzgeber eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 3 Cent pro km von 35 Cent auf 38 Cent beschlossen. Die eigentlich erst ab 2024 vorgesehene Erhöhung der Entfernungspauschale wird zeitlich vorgezogen und gilt für den gesamten Veranlagungszeitraum 2022.
Hier die (neuen) Entfernungspauschalen:
VZ 2020 | VZ 2021 | VZ 2022-2026 | |
Entfernungspauschale | 0,30 Euro | 0,30 Euro | 0,30 Euro |
ab dem 21. Entfernungskilometer | 0.30 Euro | 0,35 Euro | 0,38 Euro |