Erhöhung des Grundfreibetrages

Erhöhung des Grundfreibetrages

Zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression wird durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 der Grundfreibetrag erhöht. Dieser beträgt bei Einzelveranlagung 2020 9.408 Euro, 2021 9.744 Euro und 2022 10.347 Euro.  Bei Zusammenveranlagung betragen die Grundfreibeträge 2020 18.816 Euro, 2021 19.488 Euro und 2022 20.694 Euro. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen in dieser Höhe fällt keine Einkommensteuer an. Obwohl das Steuerentlastungsgesetz erst im Laufe des Jahres 2022 beschlossen wurde, gelten die neuen Beträge für den gesamten Veranlagungszeitraum.

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