Erhöhung des Sparerfreibetrages

Der Sparerfreibetrag betrug seit seiner Einführung unverändert 801 Euro je Steuerzahler (bei Ehegatten 1.602 Euro). Zum 01.01.2023 ist er nun auf 1.000 Euro (bei Ehegatten 2.000 Euro) erhöht worden. Damit erhöhen sich die steuerfreien Kapitalerträge pro Person um jährlich 199 Euro. Sie müssen die Freistellungsaufträge nicht anpassen. Der Gesetzgeber hat den Banken aufgegeben, bis zum 31.12.2022 erteilte Freistellungsaufträge automatisch anzuheben.
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