Erleichterungen für Existenzgründer

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen oder selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit (§ 138 Abs. 1b AO – BMF 4.12.20, IV A 5 –O 1561/19/10003:001) muss in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden. Er wird im Online-Finanzamt „Mein Elster“ (www.elster.de) zur Verfügung gestellt. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung gilt seit dem 1.1.2021.
Die bisherige Verpflichtung für Existenzgründer, in den ersten zwei Jahren monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, ist für die Jahre 2021-2026 weggefallen. Ob ein Existenzgründer monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln muss, richtet sich nach der voraussichtlichen Zahllast im Sinne von § 18 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG. Im Jahr der Gründung ist die voraussichtliche Zahllast zu schätzen. Beträgt die Zahllast voraussichtlich mehr als 7.500 EUR, sind monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen ans Finanzamt zu übermitteln. Andernfalls gilt die Quartalsabgabe. Selbst wenn die Zahllast voraussichtlich unter 1.000 EUR liegen wird, ist die Befreiung von der Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht möglich.
< zurück zur Übersicht