Erstattung der Home-Office-Pauschale durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro per anno, nicht steuerfrei erstatten. Im Falle einer Erstattung handelt es sich um regulär steuerpflichtigen Arbeitslohn nach § 8 Abs. 1 EStG. Neben den Steuern fallen auch Sozialversicherungsbeiträge auf den Erstattungsbetrag an. Dem Arbeitnehmer bleibt nur der Werbungskostenabzug in seiner Steuererklärung. Eine Steuerentlastung ergibt sich nur dann, wenn (zusammen mit anderen Werbungskosten) der Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird.