Firmenwagen-Steuersparmodell „Kostendeckelung bei Leasing“ steht vor dem Aus

Viele Einnahmen-Überschussrechner haben in den vergangenen Jahren ein schönes Steuersparmodell für sich genutzt. Sie haben einen Firmenwagen geleast und im Erstjahr eine hohe Leasing-Sonderzahlung geleistet. Hierdurch fielen die Leasing-Raten sehr gering aus. In den Folgejahren haben sie den Privatanteil nach der 1 % Methode ermittelt. Aufgrund der Kostendeckelung kam es dann vielfach zu einen sehr geringen Privatanteil für die Kfz-Nutzung. Doch mit diesem Modell ist Schluss. Die Finanzbehörden haben sich auf Bundesebene verständigt, das Modell nicht länger zu akzeptieren. Leasing-Sonderzahlungen sollen für den Fall der Kostendeckelung auf die gesamte Leasingdauer verteilt werden.
Die Finanzgerichte müssen nun klären, ob die Haltung der Finanzverwaltung zutreffend ist.
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