Fristverlängerung für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

Die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen wurde verlängert, nachdem die Steuerberaterkammer wiederholt gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) darauf hingewiesen hatte, dass die Durchführung der Schlussabrechnung wegen der Arbeitsbelastung der Steuerberater bis zum 31. Dezember 2022 nicht zu leisten ist. Die Frist für die Schlussabrechnungen wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.