Frührente ohne Abschlag

Seit Juli 2017 gibt es eine neue Rechtslage: Rentenversicherte können schon ab 50 statt 55 Jahren Zusatzbeiträge einzahlen, um später ohne Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr in Frührente zu gehen. „Focus Money“ kommt in einem Beitrag zu dem Ergebnis, dass selbst, wenn man konservativ bis zum Ruhestandsbeginn mit 63 nur ein Prozent Rentenanpassung pro Jahr unterstellt, bei einer Einzahlung in die Rentenkasse mehr rauskomme als bei einer privaten Police. Wer bis zur Altersgrenze arbeite, erhalte also eine gute Zusatzrente.
Auch Bert Rürup, Chef des Handelsblatt Research Institute, bestätigt: „Aus der Sicht der einzelnen Versicherten ist es zur Zeit rational, Zusatzbeiträge in die Rentenversicherung zu leisten, weil es dort im aktuellen Niedrigzinsumfeld eine höhere Rendite im Vergleich zu neu abgeschlossenen privaten Rentenverträgen gibt.“
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