Gas-Soforthilfe bei Vermietung

Die Bundesregierung hat gestern (2. November 2022) erste Teile der Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Zu den Entlastungsmaßnahmen gehört auch die Gas-Soforthilfe. Weil es mit der eigentlichen Preisbremse nicht so schnell klappt, will die Bundesregierung die kritische Situation überbrücken. Verbraucher sollen im Dezember keinen Abschlag an ihren Gas-Versorger zahlen müssen, hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Anspruchsberechtigt sind neben privaten Haushalten auch andere Verbraucher wie Gewerbebetriebe.
Doch wie erfolgt die Entlastung bei Mietern? In Mietwohnungen ist es üblich, dass die Gasrechnung über die Nebenkostenabrechnung mit dem Vermieter läuft. Hier gilt: Zunächst liegt die höhere Belastung durch die gestiegenen Gaspreise beim Vermieter alleine. Dieser bekommt auch den Sofortzuschlag im Dezember. In der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr wird der Vermieter üblicherweise die Kostensteigerungen an seine Mieter weitergeben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dann gleichzeitig auch der Sofortzuschlag weitergegeben wird, damit Belastung und Entlastung bei den Mietern zeitgleich ankommen.
Da von der Gaspreisbremse durch die Pauschalierung auf den Dezemberabschlag auch Villenbesitzer profitieren, die einen hohen Gasverbrauch haben und die aufgrund ihres Einkommens womöglich keine Entlastung nötig haben, ist geplant, dass private Verbraucher die Hilfen als geldwerten Vorteil versteuern müssen – allerdings erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze.
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