Gaspreisbremse bei Unternehmern

Gaspreisbremse bei Unternehmern

Betriebe mit einem  Gasverbrauch von mehr als 1500 Megawattstunden können aufgrund ihrer speziellen Verträge die Gaspreisbremse schon ab Januar nächsten Jahres in Anspruch nehmen. Deshalb erhalten sie keine Sofortzahlung im Dezember.

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