Gebäude-Abschreibung: Erhöhung des AfA-Satzes von 2 % auf 3 %

Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude (Fertigstellung nach dem 31.12.2022) wird von 2 Prozent auf 3 Prozent angehoben. Im Regierungswurf hieß es nach dem 30.06. 2023!
Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude (Fertigstellung nach dem 31.12.2022) wird von 2 Prozent auf 3 Prozent angehoben. Im Regierungswurf hieß es nach dem 30.06. 2023!