Gebäude-AfA § 7 Abs. 4 EStG

Zum 1.1.2024 wird der reguläre lineare Afa-Satz von 2 % auf 3 % angehoben. Damit verkürzt sich zwar die Abschreibungsdauer auf 33 Jahre, die tatsächliche Nutzungsdauer beträgt aber weiterhin 50 Jahre. Die Regelung gilt ausschließlich für neue Wohngebäude. Davon sind Wohngebäude betroffen, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden.