Gesetzlicher Mindestlohn bei Vollzeit-Mitarbeitern

Arbeitgeber sollten prüfen, ob das Bruttogehalt ihrer Mitarbeiter den Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn ab 1.1.2022 erfüllt. Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit 173,33 Stunden (=40 X 52 : 12). Der Bruttoarbeitslohn muss also seit 1.1.2022 mindestens 1.702,10 Euro betragen (=173,33 Stunden X 9,82 Euro). Bei einer 38-Stunden-Woche beträgt die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit 164,67 Stunden (=38 X 52 : 9,82), Der Bruttolohn muss also seit 1.1.2022 mindestens 1.617,05 Euro (= 164,67 Stunden X 9,82 Euro) betragen.
< zurück zur Übersicht