Grundsteuererklärung: Abgabefrist für Kommunen verlängert

Bekanntlich müssen bis zum 31. Oktober 2022 für circa 36 Millionen Grundstücke Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben werden. Mehrere intensive Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer, eine Fristverlängerung zu bewirken, sind bisher gescheitert. Es bleibt also vorerst bei dieser Frist.
Nicht nur die Bürger und Unternehmen müssen diese Erklärungen abgeben, sondern auch die Kommunen. Diese verfügen vielfach über ganz erheblichen Grundbesitz. So muss z.B. die Stadt Jena Grundsteuererklärungen für circa 7.000 Grundstücke und Gebäude abgeben. Die Erklärungen bis zum 31.Oktober 2022 abzugeben ist unmöglich, so Jenas Stadtsprecher Kristian Philler. Jena hat deshalb beim thüringischen Länderfinanzministerium um einen Aufschub bei der Grundsteuererklärung gebeten und ihn bekommen. Statt bis zum 31. Oktober hat die Stadt nun bis zum 31. Dezember Zeit, ihre Grundsteuererklärungen abzugeben. Dies ist kein Einzelfall. Auch andere Städte haben eine Fristverlängerung beantragt und bekommen.
Unverständlich ist, warum den Bürgern diese Fristverlängerung –vorerst- nicht gewährt wird. Der Staat selbst ist nicht in der Lage, seine Grundsteuererklärungen in der Frist einzureichen, die er selbst gesetzt hat, erwartet aber genau das von seinen Bürgern.
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