Grundstücksschenkungen vor dem 1.1.2023 vornehmen!

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen die bestehenden Regelungen zur Grundstücksbewertung angepasst werden. Konkret sind Änderungen der in den §§ 177 bis 198 BewG vorgesehenen Bewertungsverfahren vorgesehen. Diese werden dazu führen, dass die für die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer geltenden Werte ansteigen. Die Änderungen sollen bereits für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 in Kraft treten. Demnach bleibt wenig Zeit, zu prüfen, ob bereits angedachte unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken noch vorgezogen werden sollen. Höhere Werte der Immobilien können zum Überschreiten der Freibeträge bzw. zu einer höheren Belastung mit Schenkungsteuer führen!
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