Häusliches Arbeitszimmer, unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Beamte der Steuerfahndung

Häusliches Arbeitszimmer, unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Beamte der Steuerfahndung

Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 12.07.2022 (VIII R 8/19) entschieden, dass die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutz zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig ist, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt. Das Finanzgericht (FG) Münster hatte in der Vorinstanz die Klage des Steuerpflichtigen wegen fehlendem Feststellungsinteresse als unzulässig abgewiesen. 

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