Höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ab 2023?

Im Zusammenhang mit der neuen Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke ab 2023 wurde gefordert, die bisherigen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich zu erhöhen, um hierdurch einen Ausgleich für die höheren Grundstückswerte zu schaffen. Insbesondere Bayern hatte versucht, eine Erhöhung der Freibeträge zu erreichen, ist aber sowohl mit dem Entschließungsantrag „ Keine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch die Hintertür“ als auch mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2022 gescheitert.
Damit ist die Angelegenheit aber noch nicht vom Tisch. Die CDU/CSU-Fraktion hat am 29.11.2022 einen Antrag im Bundestag eingebracht, der darauf abzielt, die persönlichen Freibeträge um ca. 65 Prozent zu erhöhen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die allgemeinen Freibeträge (z.B. bei Erbschaft durch ein Kind 400.000 Euro) in vielen Regionen nicht mehr ausreichen, um Wohnungseigentum steuerfrei zu vererben.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Denkbar hierfür wäre ein neues Gesetzgebungsverfahren im Jahre 2023.
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