Höhere Gewerbesteuer-Anrechnung ab 2020

Unternehmer, die im Rahmen eines Einzelunternehmens oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft gewerblich tätig werden, bekommen einen (großen) Teil der Gewerbesteuerzahlungen auf ihre Einkommensteuer angerechnet. Bisher beträgt die Steueranrechnung das 3,8-Fache des Gewerbesteuermessbetrages. Das bedeutet, die Gewerbesteuer ist bis zu einem Hebesatz von 380 % auf die Einkommensteuer anrechenbar. Meist ist der Hebesatz aber deutlich höher (in Köln z.B. 475 %), so dass keine vollständige Neutralisierung der Gewerbesteuerbelastung erfolgt.
Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz erfolgt nun für 2020 eine Entlastung. Die Anrechnung erfolgt ab 2020 mit dem 4,0-Fachen des Gewerbesteuermessbetrages entsprechend einem Hebesatz von 400 % (§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG).
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