Homeoffice-Pauschale kann nicht steuerfrei erstattet werden!

Die Homeoffice-Pauschale darf nicht steuerfrei erstattet werden. Es handelt sich hierbei auch nicht um steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Die Erstattung der Homeoffice-Pauschale ist daher steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.
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