Kampf der Finanzverwaltung gegen Kassenmanipulationen

Die Finanzverwaltung geht rigoros gegen Kassenmanipulationen vor, weil dem Fiskus durch Kassenbetrügereien Milliarden an Steuereinnahmen entgehen. So hat das Landgericht (LG) Osnabrück Ende vergangenen Jahres (Urteil vom 28.11.19, 2 KLs 2/19) zwei Brüder, die Manipulationssoftware für elektronische Kassen vertrieben haben, wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 7 ½ und 3 ½ Jahren Gefängnis –ohne Bewährung- verurteilt.
Natürlich müssen nun alle Nutzer der manipulierten Software mit Steuerstrafverfahren und einer entsprechenden Verurteilung rechnen. Die Manipulation erfolgt durch sog. Zapper, das sind USB-Sticks, die an die elektronische Kasse angeschlossen werden. Hiermit werden die Tagesumsätze gezielt und nicht nachvollziehbar storniert oder manipuliert.
Die Finanzverwaltung setzt für die Aufspürung der Manipulationen speziell geschulte Prüfer und Steuerfahnder ein. Momentan werden flächendeckend spezialisierte Kassenprüfer oder sogenannte NFI-Prüfer (Prüfer für „Neue Prüfungstechniken“) ausgebildet, die künftig verstärkt in bargeldintensiven Betrieben die Kassenführung untersuchen.
Die Prüfer kommen entweder zu einer unangekündigten Kassen-Nachschau oder melden sich mit Prüfungsanordnung zu einer Betriebsprüfung an. Bei einer durchgeführten Kassenmanipulation finden sie im Kassenspeicher Spuren, die auf den Einsatz von Manipulationssoftware hinweisen. Eine andere Möglichkeit, dem Steuerhinterzieher auf die Spur zu kommen besteht, wenn beim Verkäufer der Manipulationssoftware eindeutige Zahlungshinweise eines Unternehmers gefunden werden, dieser aber in seiner Gewinnermittlung den Kauf der Software nicht gebucht hat.
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