Liquiditätshilfen für Unternehmen

Liquiditätshilfen für Unternehmen

Wie Ihnen aus den Medien bekannt ist, hat die  Bundesregierung beschlossen, durch Erleichterungen bei Kreditvergaben Unternehmen zu helfen, die Krise zu bewältigen. Hier erste Informationen zu den Krediten:
Zunächst einmal: Die Darlehen müssen bei der Hausbank beantragt werden.  Die Absicherung erfolgt durch die NRW-Bank. Dies hat den Vorteil, dass wegen des von der NRW-Bank übernommenen Risikos die Kreditgewährung einfacher und der Zinssatz niedriger ist.

Es handelt sich nicht um völlig neue Programme. Die bisher schon vorhandenen Programme werden erheblich aufgestockt. Momentan gibt es noch keine Erleichterungsregelung hinsichtlich der Bearbeitung der Kreditanfragen (= Umfang der benötigten Unterlagen).  Da die Kredite nur an tragfähige Unternehmen gewährt werden, benötigt das Kreditinstitut wie bisher u. A. aktuelle Bilanzen und BWAs. Um die Bearbeitungszeit für die Kreditgewährung zu verkürzen, wurde die Expressbürgschaft eingeführt. Diese ist  vom Unternehmer direkt bei der NRW-Bank zu beantragen. Die Bearbeitungszeit für die Expressbürgschaft soll 5 Tage betragen. 

Momentan gibt es für die Banken noch keine schriftlichen Regelungen und Vorgaben. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese in „Aktuelles“ einstellen.  Wir sind Ihnen selbstverständlich gerne bei der Zusammenstellung und Übermittlung der für die Kredite erforderlichen Unterlagen behilflich. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an. 

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