Mieterschutz

Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

Mieter sollen für sechs Monate vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie ihre Miete infolge der Corona-Krise nicht bezahlen können. Die Mietzahlungsverpflichtung besteht in diesen Fällen weiter. Die Miete muss also später gezahlt werden. Hilfen für Vermieter, die infolge von ausstehenden Mieteinnahmen in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, sind ebenfalls geplant. 

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