Nachzahlungszinsen für Veranlagungszeitraum 2019 erst ab dem 1. Oktober 2021

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 dem Gesetz zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt (Abgabefrist: 31. August 2021). Gleichzeitig wurde die Karenzzeit für den Zinslauf geändert: Nachzahlungszinsen werden erst ab dem 1. Oktober 2021 festgesetzt (bisher: 1. April 2021).
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