Neue Kassensysteme ab 2020

Neue Kassensysteme ab 2020

Ab dem 01. 01. 2020 sollen elektronische Kassensysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, so die Vorgabe der Finanzverwaltung. Das Problem hierbei: Momentan sind noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen bzw. TSE-konformen Kassen auf dem Markt erhältlich. Zwei TSE-Anbieter befinden sich aktuell im Zertifizierungsverfahren des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Vorgabe der Finanzverwaltung lässt sich also überhaupt nicht einhalten.

Die Finanzverwaltung hält aber an den Vorgaben für Kassensysteme fest. Bund und Länderfinanzverwaltungen haben aber am 25.09.2019 eine „Nichtaufgriffsregelung“ hinsichtlich der Implementierung einer TSE bei elektronischen Kassensystemen bis zum 30.09.2020 beschlossen.

Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen zur TSE, deren Zertifizierung sowie gegen die Melde- und Belegausgabepflicht können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Bei Verwendung eines nicht zertifizierten Aufzeichnungssystems droht eine Geldbuße von bis zu 25.000,00 Euro.

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