Neuer § 7 b EStG

Der § 7 b EStG wird wiederbelebt. Der bisherige § 7 b für Wohnungen, die aufgrund eines Bauantrags nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 errichtet wurden, kam nur ganz selten in Betracht, weil die Baukosten-Obergrenze bei nur 3.000 Euro/qm lag.
Nun gibt es eine Neuregelung für Objekte mit Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.01.2027. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Neue, bisher nicht vorhandene Wohnung. Neue Wohnung in Gebäuden, die die Kriterien eines „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllen. Das Gebäude muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 9 Jahren Wohnzwecken dienen. Die neue Baukosten-Obergrenze ist nunmehr 4.800 Euro/qm. Die Förder-Obergrenze beträgt 2.500 Euro/qm.
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