Neuregelung Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag wird neu geregelt. Die unterschiedliche Behandlung von Unternehmern und Freiberuflern, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln und von Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, fällt künftig weg. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden, also ab 2020, gilt eine einheitliche Gewinngrenze von 150.000 Euro – vor Abzug des Investitionsabzugsbetrages. Bei einem höheren Gewinn ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages nicht zulässig. Die Gewinnminderung soll –laut Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2020- von 40 % auf 50 % angehoben werden.