NRW-Soforthilfe 2020: Ermittlung des Liquiditätsengpasses

Das Land NRW verschickt momentan Mails an die Unternehmen und Selbständige, die die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragt haben. Mit Hilfe eines detaillierten Vordrucks (mit insgesamt 25 Positionen) muss der Liquiditätsengpass monatsweise für 3 Monate - für den gewählten Förderzeitraum - ermittelt werden. Sollte der Liquiditätsengpass geringer sein, als die beantragte und gewährte Corona-Soforthilfe, muss der Differenzbetrag bis zum 31.12.2020 zurück gezahlt werden. Der Nachweis selbst muss bis zum 30. 09.2020 übermittelt werden. Zu dem Vordruck –der Online auszufüllen ist, gehört ein 2-seitiges Erläuterungsschreiben. Nur wenn der Antrag im März oder April gestellt wurde –entscheidend ist das im Bewilligungsbescheid angegebene Antragsdatum- können pauschal einmalig 2.000 Euro als fiktiver Unternehmerlohn (für Lebenshaltungskosten) berücksichtigt werden.
Die geforderte detaillierte Berechnung des Liquiditätsengpasses wird in vielen Fällen dazu führen, dass die NRW-Soforthilfe ganz oder teilweise zurück zu zahlen ist. Bitte beachten Sie, dass ein Abgleich mit den Zahlen der Buchführung möglich ist, um die gemachten Angaben zu überprüfen.
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