Obergrenze für Midi-Jobs steigt auf 2.000 Euro

Obergrenze für Midi-Jobs steigt auf 2.000 Euro

Als Midi-Jobs bezeichnet man Arbeitsverhältnisse, die oberhalb der Grenze für Mini-Jobs liegen (seit dem 1.1.2022 =  520,01 Euro) und unterhalb der Grenze, ab der die vollen Sozialbeiträge erhoben werden. Die Sozialbeiträge steigen gleitend von null auf den vollen Betrag. Die geringeren Beiträge vor allem im unteren Einkommensbereich sollen den Anreiz erhöhen, über den Minijob hinaus erwerbstätig zu sein. Derzeit liegt der Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro. Die Obergrenze steigt zum 01.01.2023 auf 2.000 Euro. 

< zurück zur Übersicht

arens + becker PartGmbB

Kanzlei für Steuerberatung + Wirtschaftsprüfung

Agrippinawerft 8
50678 Köln

Telefon: + 49 221 974525-0

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8:30 – 12:30 Uhr

Allg. Anfragen: info_at_arens-becker.com
Bewerbungen: bewerber_at_arens-becker.com

Arens + Partner