Privatanteil bei emissionsfreien Elektrofahrzeugen

Rückwirkend zum 1.1. 2019 ist eine Sonderregelung für emissionsfreie Elektrofahrzeuge (= reine Elektrofahrzeuge, keine Hybridfahrzeuge) in Kraft getreten. Beträgt der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des E-Autos nicht mehr als 40.000 Euro, ist bei Ermittlung des Privatanteils der Bruttolistenpreis nur mit einem Viertel zu berücksichtigen. Wird der Privatnutzungsanteil nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt, reduzieren sich die Gesamtkosten um drei Viertel der PKW-Abschreibung bzw. der Leasingraten. Bitte beachten Sie: Eine erhaltene E-Auto-Prämie mindert nicht den Brutto-Listenpreis! Hat ein E-Fahrzeug z.B. einen Bruttolistenpreis von 43.500 Euro und erhält der Unternehmer eine E-Auto-Prämie von 5.000 Euro, greift die Neuregelung nicht, weil der Brutto-Listenpreis über 40.000 Euro liegt.
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