Prüfungsschwerpunkte in NRW

Die Finanzverwaltung setzt jedes Jahr neue Prüfungsschwerpunkte für die Überprüfung der eingereichten Steuererklärungen. Prüfungsschwerpunkte im Jahre 2020 sind:
Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht ( sog. Liebhaberei)
Hierbei geht es um die Frage, ob Steuerzahler tatsächlich ihre Tätigkeit im Rahmen eines Gewerbebetriebs oder der selbständigen Arbeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Wer über Jahre hinweg Verluste macht, die er mit anderen positiven Einkünften (ggf. des Ehegatten) ausgleicht, muss zumindest glaubhaft machen, dass er ernsthaft versucht, Gewinne zu erzielen. Das gilt besonders für Personen, die das Gewerbe nebenberuflich betreiben.
Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Wer mehr als 1 Prozent Anteile an einer Kapitalgesellschaft hat und seine Anteile im Privatvermögen hält, muss einen aus einem Verkauf erzielten Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Eine Erleichterung bringt hierbei das Teileinkünfteverfahren, wonach der Gewinn nur zu 60 Prozent versteuert wird. Dennoch liegt der Steuersatz meist über den 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag. Dadurch lohnt sich eine Überprüfung für das Finanzamt.
Verpachtung
Häufig werden negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt, zum Beispiel bei einem Leerstand oder bei hohen Renovierungskosten. Der Vermieter muss glaubhaft machen, dass er mit der Immobilie Einkünfte erzielen will. Hierzu sind aussagefähige Unterlagen erforderlich, z. B. eine Gewinnprognose oder Zeitungsinserate, die zeigen, dass man sich um eine Vermietung bemüht. Können diese Belege nicht vorgelegt werden, könnte das Finanzamt annehmen, dass eine Wohnung für private Zwecke hergerichtet wurde und eine Vermietung nie beabsichtigt war.
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Seit dem Jahre 2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds. Neu ist seit 2019 die Anlage KAP-INV. Darin müssen Steuerzahler ihre Erträge aus Investmentfonds erklären, die bei einer Bank im Ausland verwahrt werden. Das gilt für laufende Erträge und Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung des Fonds. Hintergrund: Ausländische Banken führen nicht automatisch Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus ab. Zur Überprüfung der Einkünfte aus Kapitalvermögen gehört auch die Feststellung, ob Erträge aus einer ab 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung richtig versteuert werden.
Neue Sachverhalte
Geprüft werden auch Sachverhalte, die erstmals in der Steuererklärung auftauchen. Das ist z. B. eine erstmals geltend gemachte doppelte Haushaltsführung. Es kann auch ein Arbeitszimmer sein oder erstmals geltend gemachte Unterhaltszahlungen. Auch die Veräußerung eines Betriebes, deutlich höhere haushaltsnahe Dienstleistungen, Änderungen bei den Fahrtkosten oder ein starker Anstieg von Spenden sollen untersucht werden.