Reform des Personengesellschaftsrechts

Das Personengesellschaftsrecht soll reformiert werden. Hierzu hat eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Kommission am 20.4.2020 den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht vorgelegt.
Mit dem Reformvorhaben soll das teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Das Gesetzespaket, das einschließlich der Folgeanpassungen eine Änderung von 39 Gesetzen vorsieht, enthält u. A. folgende Vorschläge:
- Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) soll ein Register ähnlich dem Handelsregister eingeführt werden, in das sie sich eintragen lassen können.
- Die bisher nur für gewerbliche Unternehmen zulässige GmbH & Co. KG soll auch für Freiberufler wie Rechtsanwälte zugänglich sein.